Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Präambel

„Novela“ ist eine französische und internationale Marke.

Novela Travel ist ein unabhängiger Reiseveranstalter mit Sitz in Paris (im Folgenden „Novela Cuba“).

Vereinfachte Aktiengesellschaft – APE 7911Z – Kapital 300.000 Euro

Reiseveranstalterlizenz Nr. IM075110070, ausgestellt von der Präfektur Paris.

APST Finanzielle Garantie – 15 avenue Carnot – 75017 Paris

Hiscox France Berufshaftpflichtversicherung 19, rue Louis le Grand – 75002 Paris.

Jede Buchung auf der Website www.novelacuba.com setzt die Annahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) voraus.

2. Preise

Die Leistungen sind im Voraus zum Zeitpunkt der Buchung über unser sicheres Online-Zahlungssystem zu bezahlen.

Novela Cuba aktualisiert regelmäßig seine Preise und kann diese ohne vorherige Ankündigung unter den unten definierten Bedingungen ändern.

Um die von den verschiedenen Dienstleistern von Novela Cuba vereinbarten Tarife und den Wechselkurs zu berücksichtigen, können die Tarife zwischen der Übermittlung des Angebots und der Bestätigung der Reservierung geändert werden. In diesem Fall werden Sie im Voraus informiert. Der gültige Preis für die Leistungen ist daher der von Novela Cuba zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilte und auf der Rechnung angegebene Preis.

Der im Angebot angegebene Preis wird von unserem Partner-Dienstleister festgelegt. Da letzterer seinen Preis jederzeit ändern kann, empfehlen wir Ihnen, so schnell wie möglich zu buchen, sobald Sie Ihr Angebot erhalten haben. Unter keinen Umständen können Sie von Novela Cuba verlangen, den im Angebot genannten Preis auf Sie anzuwenden.

Nach erfolgter Zahlung ist der angegebene Preis für die Leistung fest und garantiert und kann von Novela Cuba nicht mehr geändert werden, auch wenn der Wechselkurs schwankt. Ebenso kann der Kunde nach vollständiger Bezahlung der Rechnung keine Änderung des gezahlten Preises im Falle von Sonderangeboten von Novela Cuba verlangen.

3. Zahlungsmittel und -methoden

Der Betrag für die Leistung wird zum Zeitpunkt der Buchung und nach Bestätigung der Verfügbarkeit durch den Dienstleister bezahlt.

Akzeptierte Zahlungsmittel: Internationale Kreditkarten (Visa, MasterCard) oder Bargeld direkt im Büro in Paris, innerhalb der in Artikel D 112-3 des Währungs- und Finanzgesetzbuchs vorgesehenen Grenzen.

Bei Online-Buchungen erfolgt die Zahlung per Kreditkarte. Der Kunde muss Novela Cuba seine Kreditkartennummer mitteilen.

Der Betrag für die Leistung wird erst nach Bestätigung der Verfügbarkeit der Leistung durch den Dienstleister abgebucht. Im Falle der Nichtverfügbarkeit wird Ihre Kreditkarte nicht belastet.

Novela Cuba wird dem Kunden die Reservierung der Leistungen bestätigen, sobald die Zustimmung des Dienstleisters durch Ausstellung eines Vouchers erhalten wurde.

Sobald Sie bezahlt haben, sendet Ihnen Novela Cuba eine Rechnung.

4. Anwendbares Recht

Diese AGB unterliegen französischem Recht.

Im Falle eines Streits bezüglich der Durchführung einer von Novela Cuba erbrachten Leistung im Rahmen einer Geschäftsbeziehung zwischen Gewerbetreibenden wird die Zuständigkeit dem Handelsgericht Paris zugewiesen. Diese Klausel gilt nicht für Privatpersonen.

5. Schutz Ihrer Privatsphäre

5.1. Erhebung personenbezogener Daten

Novela Cuba legt Wert auf den Respekt Ihrer Privatsphäre und den Schutz der von Ihnen bereitgestellten Informationen und hält sich an die geltenden Datenschutzgesetze. Einige der Informationen, die wir von Ihnen verlangen, sind obligatorisch (auf der Website mit einem Sternchen gekennzeichnet), da sie für die Bearbeitung Ihrer Bestellung unerlässlich sind, andere sind optional und werden erhoben, um Sie besser zufriedenzustellen, indem wir individueller auf Ihre Erwartungen eingehen. Sie können im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Bestellung an unsere Dienstleister, Lieferanten von gebuchten Leistungen (Autovermietungen, Hotels usw.) weitergegeben werden.

Wenn Sie uns die erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung stellen, können wir Ihre Anfrage nicht bearbeiten.

Die auf diesem Formular gesammelten Informationen werden von Novela Cuba in einer Computerdatei gespeichert, um Leistungen zu buchen und die notwendigen Dokumente für Ihren Aufenthalt in Kuba bereitzustellen.

Darüber hinaus können Ihre Daten verwendet werden, um Ihnen Werbe- oder kommerzielle Angebote von Novela Cuba zu senden.

Sie können jederzeit beantragen, diese Angebote nicht mehr zu erhalten, indem Sie auf den Link am Ende jeder unserer E-Mails klicken.

5.2. Auskunfts- und Widerspruchsrecht

Gemäß den Artikeln 38 ff. des Gesetzes Nr. 78.17 vom 6. Januar 1978 in der geänderten Fassung, bekannt als „Datenschutzgesetz“, haben Sie das Recht auf Zugang, Abfrage, Änderung, Berichtigung und Widerspruch bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten. Sie können dieses Recht per E-Mail an info@novelacuba.com oder durch Senden eines Briefes an folgende Adresse ausüben:

Novela Travel

14 Rue des Minimes 75003 Paris – Frankreich

Wenn Sie vor Ende der Leistung ein Widerspruchsrecht ausüben, kann Novela Cuba die ordnungsgemäße Durchführung der besagten Leistung nicht garantieren.

Gemäß Artikel 40-1-II des Datenschutzgesetzes können Sie Novela Cuba Anweisungen zur Aufbewahrung, Löschung und Weitergabe dieser personenbezogenen Daten nach Ihrem Tod übermitteln.

Gemäß Artikel L121-34 des Verbrauchergesetzbuchs erinnern wir Sie daran, dass Sie das Recht haben, sich in die Liste zur Ablehnung von Telefonwerbung bei Bloctel http://www.bloctel.gouv.fr/ einzutragen.

5.3. Aufbewahrung personenbezogener Daten

Novela Cuba verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten seiner Kunden nicht länger als für die Erbringung seiner Dienstleistung erforderlich aufzubewahren, es sei denn, um seinen Kunden Werbe- oder kommerzielle Angebote für Produkte oder Dienstleistungen zu senden, die denen ähnlich sind, die Novela Cuba bereits erbracht hat. Wenn der Kunde 3 Jahre nach dem letzten Kontakt nicht auf eine Anfrage antwortet, verpflichtet sich Novela Cuba, die ihn betreffenden Informationen zu löschen.

Novela Cuba verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass Kreditkartendaten gelöscht werden, sobald die Transaktion abgeschlossen ist.

Personenbezogene Daten zu einem Nicht-Kunden-Interessenten werden für einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem Datum der Erhebung aufbewahrt.

6. Buchungsbedingungen für Mietwagen

Alle Buchungsbedingungen für Mietwagen werden zum Zeitpunkt der Buchung auf der Buchungsseite präsentiert.

Bitte beachten Sie, dass alle auf unserer Plattform bereitgestellten Fotos nur zur Veranschaulichung dienen und keine vertragliche Vereinbarung oder Verpflichtung darstellen. Sie dienen als Orientierungshilfe, und die tatsächlichen Produkte oder Dienstleistungen können von den auf den Fotos dargestellten abweichen.

7. Hotel & Gästehaus

7.1. Preise

• Der Preis beinhaltet

Haushaltswäsche, die auf der Rechnung und dem Voucher angegebene Leistung (Art des Zimmers und was inbegriffen ist: Frühstück, Halbpension usw.)

• Der Preis beinhaltet nicht

– Versicherung (dringend empfohlen) im Falle einer Anmietung in einem Gästehaus

– Einige Bootstransfers sind vor Ort zu bezahlen, wie im Fall des Hotels Cayo Levisa oder des Hotels Guama.

7.2. Buchungsbedingungen

Hotel

– Die geltenden spezifischen Bedingungen werden vom Hotel angegeben.

– Check-in/out: Im Allgemeinen 13 Uhr für den Check-in (Bezug des Zimmers) und 12 Uhr für den Check-out (Verlassen des Zimmers)

– Hotelzimmer in Kuba können maximal 3 Personen aufnehmen.

– Jede Person, die im Hotelzimmer übernachtet, muss bei der Ankunft an der Rezeption ihren Reisepass vorlegen.

– Sie müssen den von Novela Cuba bereitgestellten Voucher vorlegen, um die Leistung in Anspruch nehmen zu können.

– Sie müssen die örtlichen Gesetze einhalten. Zum Beispiel dürfen Personen kubanischer Nationalität nicht im Hotel Cayo Levisa übernachten, es sei denn, sie haben eine Genehmigung der örtlichen Behörden.

– Sie müssen am Tag des Buchungsbeginns im Hotel eintreffen oder es über eine mögliche eintägige Verspätung informieren, da andernfalls Ihre Reservierung vom Hotel storniert werden könnte und anschließend keine Entschädigung von Novela Cuba verlangt werden kann.

– Einige Hotels verlangen eine Transfergebühr, die nur vor Ort zu zahlen ist (Boote für das Hotel Cayo Levisa & Hotel Guama usw.). Diese Information ist auf dem Voucher enthalten, damit die Information vollständig ist.

Gästehäuser

– Die geltenden spezifischen Bedingungen werden vom Gästehaus angegeben.

– Check-in/out: Im Allgemeinen 16 Uhr für den Check-in (Bezug des Zimmers) und 12 Uhr für den Check-out (Verlassen des Zimmers)

– Jede Person, die im Gästezimmer übernachtet, muss bei der Ankunft dem Besitzer ihren Reisepass vorlegen.

– Die Gästezimmer in Kuba können maximal 4 Personen aufnehmen.

– Sie müssen den von Novela Cuba bereitgestellten Voucher vorlegen, um die Leistung in Anspruch nehmen zu können.

– Sie müssen die örtlichen Gesetze einhalten. Zum Beispiel dürfen Personen kubanischer Nationalität nicht im Hotel Cayo Levisa übernachten, es sei denn, sie haben eine Genehmigung der örtlichen Behörden.

– Sie müssen sich am Tag des Buchungsbeginns im Gästehaus melden oder es über eine mögliche eintägige Verspätung informieren, da andernfalls Ihre Reservierung vom Gästehaus storniert werden könnte und anschließend keine Entschädigung von Novela Cuba verlangt werden kann.

– Sie müssen die Anstandsregeln des Gästehauses, in dem Sie übernachten, respektieren (Lärm, Prostitution usw.). Der Besitzer kann Ihre aktuelle Reservierung stornieren, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden, und es kann anschließend keine Entschädigung von Novela Cuba verlangt werden.

– Versicherung: Novela Cuba weist darauf hin, dass die von der Verwaltung an Gästehäuser ausgestellte Lizenznummer in Ermangelung anderer nationaler Vorschriften alle Sicherheitsaspekte von Gästehäusern auf dem Gebiet der Republik KUBA garantiert. Die Aufmerksamkeit der Kunden wird dann darauf gelenkt, dass es auf dem Gebiet der Republik KUBA keine Versicherung und keine andere Organisation als die, die die Lizenz ausstellt, gibt und dass sie sich selbst gegen alle Ansprüche versichern müssen, die während ihres Aufenthalts entstehen können.

7.3. Personen mit eingeschränkter Mobilität

In Kuba gibt es keine spezifischen Vorschriften, die die Zugänglichkeit der Infrastruktur für Personen mit eingeschränkter Mobilität garantieren.

Novela Cuba kann daher die Zugänglichkeit der Zimmer für Menschen mit Behinderungen nicht garantieren.

8. e-Visum

Obligatorische Formalitäten für die Einreise nach Kuba

Wenn Sie mit dem Flugzeug für einen touristischen Aufenthalt in Kuba ankommen, sind die obligatorischen Formalitäten:

  • e-Visum + Registrierung bei D’Viajeros
  • Versicherungsnachweis
  • Für die Dauer Ihres Aufenthalts gültiger Reisepass
  • Hin- und Rückflugticket

Sie müssen sich an das kubanische Konsulat in Ihrem Wohnsitzland wenden und können unsere Dienste nicht in Anspruch nehmen, um ein e-Visum auszustellen in den folgenden Fällen:

  • Sie benötigen ein anderes Visum als ein Touristenvisum (Geschäft, Familie, usw.)
  • Sie kommen mit dem Boot in Kuba an
  • Sie kommen mit dem Flugzeug aus den USA
  • Sie sind Staatsbürger von Kamerun, Eritrea, Äthiopien, Ghana, der Republik Guinea (Conakry), Kenia, Nigeria, Sierra Leone, Somalia, Afghanistan, Bangladesch, den Philippinen, Nepal, Pakistan, Sri Lanka, Irak, Syrien, Jemen, Usbekistan, Haiti oder Kosovo.

Ausstellung des e-Visums für Kuba

Die Touristenkarte wurde jetzt durch das e-Visum ersetzt. Auch Kinder und Säuglinge müssen ein e-Visum beantragen.

Das e-Visum berechtigt zu einer einmaligen Einreise nach Kuba, für 11 Monate ab dem Ausstellungsdatum. Einmal in Kuba, berechtigt es zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (einmal um weitere 90 Tage verlängerbar).

Sie können das e-Visum für 22 Euro (Preis kann ohne vorherige Ankündigung geändert werden) über die Website der kubanischen Behörden oder auf den Websites von akkreditierten Partnern wie Novela Cuba erhalten.

Der e-Visum-Antrag wird online gestellt, und die Bearbeitungszeit ist auf unserer Website sofort.

Das e-Visum wird dann in Form einer einzigartigen Nummer ausgestellt, die per E-Mail empfangen wird.

  • Das e-Visum wird weder zurückgenommen noch umgetauscht.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass alle Reisenden die oben beschriebenen Formalitäten erfüllen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung, wenn ein Passagier aufgrund der Nichteinhaltung dieser Formalitäten nicht an Bord gehen kann.

9. Flughafentransfers

Novela Cuba bietet seinen Kunden Transfers zwischen den Flughäfen Kubas und dem Stadtzentrum durch professionelle Fahrer (Taxi oder Bus) an.

Der Preis beinhaltet:

– Die auf dem Voucher angegebene Leistung,

– Den Kraftstoff

Novela Cuba kann nicht für Vorfälle verantwortlich gemacht werden, die während des Transfers auftreten können. Alle Beschwerden müssen direkt an den Fahrer gerichtet werden.

10. Einbehaltene Gebühren im Falle einer Stornierung durch den Kunden

10.1. Widerrufsrecht

Gemäß Artikel L. 121-21-8 des Verbrauchergesetzbuchs hat der Kunde kein Widerrufsrecht.

10.2. Stornierungsbedingungen

Verschiedene Anbieter haben unterschiedliche Stornierungsbedingungen. Um die korrekten Informationen zu erhalten, müssen Sie diese zum Zeitpunkt der Buchung lesen. Sie werden immer klar angegeben.

11. Verantwortung

Novela Cuba haftet weder persönlich noch durch seine lokalen Lieferanten für Versäumnisse oder Verzögerungen bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen oder in Bezug auf die Reservierung oder die Bedingungen der Leistungserbringung, wenn das Versäumnis oder die mangelhafte Erfüllung entweder dem Kunden, dem unvorhersehbaren und unüberwindbaren Handeln eines Dritten oder einem Fall höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuchs zuzuschreiben ist.

12. Änderung und/oder Verlängerung vor der Ankunft in Kuba

Jede Änderungsanfrage muss per E-Mail an info@novelacuba.com an Novela Cuba gerichtet werden.

Achtung: Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die Änderung abzulehnen.

› Wenn der Dienstleister die Änderung akzeptiert: Die Änderung wird vorbehaltlich einer von Novela Cuba in Form eines Kostenvoranschlags vorgeschlagenen Preisrevision vorgenommen. Nach Annahme des Kunden zu diesem neuen Angebot muss ein neuer Voucher von Ihrem Konto auf unserer Website heruntergeladen und ausgedruckt werden. Nur dieser neue Voucher muss am Schalter unserem Dienstleister vorgelegt werden, um die geänderte Leistung in Anspruch nehmen zu können.

› Wenn der Dienstleister die Änderung ablehnt, bleiben die ursprünglichen Buchungsbedingungen sowie der Voucher gültig.

13. Änderung und/oder Verlängerung in Kuba

Sobald Sie in Kuba sind, werden keine Änderungen oder Stornierungen erstattet.

Wenn Sie das Auto vor dem geplanten Datum zurückgeben, ist es möglich, dass die gezahlten Versicherungsgebühren Ihnen direkt von der Mietfirma erstattet werden.

14. Stornierung und Änderung durch Novela Cuba

14.1. Stornierung:

Sollte die Stornierung der Leistung durch Novela Cuba erfolgen und vorbehaltlich Artikel 12 dieser Bedingungen, würde der Kunde eine Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge sowie die Zahlung einer Entschädigung durch Novela Cuba erhalten, die mindestens der Vertragsstrafe entspricht, die er hätte tragen müssen, wenn die Stornierung zu diesem Zeitpunkt erfolgt wäre. Die Bestimmungen dieses Artikels hindern nicht den Abschluss einer gütlichen Vereinbarung, die darauf abzielt, dass der Kunde eine von Novela Cuba vorgeschlagene Ersatztransaktion akzeptiert.

Für den Fall, dass die Stornierung durch einen Fall höherer Gewalt im Sinne von Artikel 14 dieser Bedingungen verursacht wird, kann die Garantie und Haftung von Novela Cuba nicht in Anspruch genommen und zurückbehalten werden.

14.2. Änderung:

Vor der Abreise

Wenn Novela Cuba gezwungen ist, ein wesentliches Element der Leistung aufgrund von Unmöglichkeit der Durchführung zu ändern, wird es den Kunden unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein informieren und eine alternative Leistung vorschlagen, die der Kunde annehmen oder ablehnen kann. Im Falle einer Ablehnung kann der Kunde vorbehaltlich Artikel 12 dieser Bedingungen eine sofortige Rückerstattung der gezahlten Beträge ohne Vertragsstrafe erhalten.

Nach der Abreise

Wenn Novela Cuba gezwungen ist, ein wesentliches Element der Leistung nach der Abreise zu ändern, wird es dies unter den in Artikel R 211-11 des Tourismusgesetzbuchs vorgesehenen Bedingungen tun.

15. Versicherung

Novela Cuba hat eine Berufs- und Haftpflichtversicherung bei Hiscox abgeschlossen. Der Zweck dieses Vertrags besteht darin, Novela Cuba gegen berufliche Risiken abzusichern, die in seiner Eigenschaft als Reisebüro auftreten können.

Novela Cuba bietet keine Versicherungspakete für die Reise des Kunden an. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, eine persönliche Versicherung abzuschließen:

– Gesundheit: Alle Reisenden müssen über eine Krankenversicherung verfügen. Sie ist in der Regel in den Kreditkartengebühren enthalten. Am Flughafen kann ein Nachweis über eine Krankenversicherung verlangt werden. Sollte ein Reisender aus irgendeinem außergewöhnlichen Grund nicht versichert sein, wäre er verpflichtet, am Ankunftsflughafen in Kuba eine Versicherung abzuschließen;

– Auto: Fahrer müssen die einzige und obligatorische kubanische Versicherung abschließen. Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, die Vertragsbedingungen zum Zeitpunkt des Abschlusses zu lesen und gegebenenfalls zusätzliche Versicherungen abzuschließen. Novela Cuba bietet eine Selbstbeteiligungsrückkaufversicherung (einschließlich Pannen-/Abschleppkosten, die nicht vom Vermieter übernommen werden) bis zu einem Höchstbetrag von 600 €, einschließlich eines Höchstbetrags von 150 € für Pannen-/Abschleppkosten. Diese Versicherung wird von Mondial Insurance angeboten, deren allgemeine Bedingungen auf unserer Website https://www.novelacuba.com/media/auto/mondial_assistance_novelacuba.pdf_assistance_novelacuba.pdf verfügbar sind;

– Unterkunft: Es wird dringend empfohlen, eine Versicherung gegen alle Ansprüche abzuschließen, die während Ihres Aufenthalts entstehen können. Wenn die Lizenz von der Verwaltung nur an Gästehäuser vergeben wird, die einen definierten Sicherheitsstandard erfüllen, gibt es auf dem Gebiet der Republik KUBA keine Versicherung, um Reisende für eventuelle Schäden zu entschädigen, die sie erleiden könnten.

16. Einreisebedingungen nach Kuba für einen europäischen Staatsbürger

Der europäische Staatsbürger wird darüber informiert, dass folgende Dokumente für die Einreise in kubanisches Hoheitsgebiet erforderlich sind:

– Gültiger Reisepass, gültig für die Dauer des Aufenthalts

– Touristenkarte

– Nachweis einer Krankenversicherung

– Rückflugticket

Die Vorlage dieser Dokumente garantiert nicht die Einreise in kubanisches Hoheitsgebiet.

17. Kontaktpersonen während des Aufenthalts

Gemäß Artikel R 211-6 des Tourismusgesetzbuchs sind die Kontaktdaten der Personen, die im Falle von Schwierigkeiten während des Aufenthalts in Kuba zu kontaktieren sind, auf dem von Novela Cuba ausgestellten Voucher angegeben.

18. Beschwerden

Jede Beschwerde muss innerhalb von 2 Monaten nach Ende Ihrer Leistung schriftlich an unseren Kundendienst gerichtet werden.

Sie müssen eine Akte mit folgenden Elementen erstellen:

› Die Erklärung Ihrer Beschwerde,

› Im Falle einer Autovermietung Ihren mit dem Vermieter unterzeichneten Mietvertrag

Diese Elemente können übermittelt werden:

per E-Mail an info@novelacuba.com

oder per Post an

Novela Travel

14 Rue des Minimes 75003 Paris- Frankreich

Im Streitfall kann der Kunde ein konventionelles Mediationsverfahren oder ein anderes alternatives Streitbeilegungsverfahren in Anspruch nehmen.

Der Kunde kann sich an den Verbraucherombudsmann gemäß MTV Médiation Tourisme Voyage BP 80 303 – 75 823 Paris Cedex 17 – www.mtv.travel wenden.

Anhänge

Gemäß Artikel R211-12 des Tourismusgesetzes werden die Artikel R.211-3 bis R.211-11 des Tourismusgesetzes nachstehend wiedergegeben:

Artikel R211-3:

Vorbehaltlich der in Artikel L. 211-7 Absatz 3 und 4 vorgesehenen Ausnahmen unterliegt jedes Angebot und jeder Verkauf von Reise- oder Unterkunftsleistungen der Vorlage geeigneter Unterlagen gemäß den in diesem Abschnitt festgelegten Regeln.

Bei Verkauf von Flugtickets oder Linienflugtickets ohne damit verbundene Leistungen stellt der Verkäufer dem Käufer ein oder mehrere Beförderungsdokumente für die gesamte Reise aus, die vom Beförderer oder unter seiner Verantwortung ausgestellt werden. Bei Bedarfsverkehr sind Name und Anschrift des Beförderers, in dessen Namen die Tickets ausgestellt werden, anzugeben.

Die getrennte Rechnungsstellung der verschiedenen Elemente desselben touristischen Pakets entbindet den Verkäufer nicht von den ihm durch die Vorschriften dieses Abschnitts auferlegten Verpflichtungen.

Artikel R211-3-1:

Der Austausch vorvertraglicher Informationen oder die Bereitstellung vertraglicher Bedingungen erfolgt schriftlich. Sie können elektronisch unter den in den Artikeln 1125 bis 1127-6, 1176 und 1177 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgesehenen Gültigkeits- und Ausübungsbedingungen erfolgen. Der Name oder die Firma und die Anschrift des Verkäufers sowie der Hinweis auf seine Eintragung in das in Artikel L. 141-3 a vorgesehene Register oder gegebenenfalls der Name, die Anschrift und der Hinweis auf die Eintragung des in Artikel R. 211-2 Absatz 2 genannten Verbandes oder der dort genannten Vereinigung sind anzugeben.

Artikel R211-4:

Vor Vertragsabschluss muss der Verkäufer dem Verbraucher Informationen über Preise, Termine und andere Elemente der während der Reise oder des Aufenthalts erbrachten Leistungen zur Verfügung stellen, wie zum Beispiel:

1° Das Reiseziel, die Beförderungsmittel, ihre Merkmale und Kategorien;

2° Die Art der Unterkunft, ihre Lage, ihr Komfort und ihre Hauptmerkmale, ihre Zertifizierung und ihre touristische Einstufung entsprechend den Vorschriften oder Gepflogenheiten des Gastlandes;

3° Die angebotenen Verpflegungsleistungen;

4° Die Beschreibung der Reiseroute bei Rundreisen;

5° Die von Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu erfüllenden administrativen und gesundheitlichen Formalitäten, insbesondere beim Grenzübertritt, sowie die Fristen für deren Erledigung;

6° Besichtigungen, Ausflüge und andere im Pauschalpreis enthaltene oder gegebenenfalls gegen Aufpreis verfügbare Leistungen;

7° Die Mindest- oder Höchstteilnehmerzahl, die die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts ermöglicht, sowie, wenn die Reise oder der Aufenthalt an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden ist, die Frist für die Information des Verbrauchers im Falle einer Stornierung der Reise oder des Aufenthalts; diese Frist darf nicht weniger als einundzwanzig Tage vor der Abreise betragen;

8° Der bei Vertragsabschluss als Anzahlung zu zahlende Betrag oder Prozentsatz des Preises sowie der Zeitplan für die Zahlung des Restbetrags;

9° Die Modalitäten für Preisanpassungen gemäß den Bestimmungen des Vertrags in Übereinstimmung mit Artikel R. 211-8;

10° Vertragliche Stornierungsbedingungen;

11° Die in den Artikeln R. 211-9, R. 211-10 und R. 211-11 definierten Stornierungsbedingungen;

12° Informationen über den optionalen Abschluss eines Versicherungsvertrags zur Deckung der Folgen bestimmter Stornierungsfälle oder eines Beistandsvertrags zur Deckung bestimmter spezifischer Risiken, insbesondere Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit;

13° Wenn der Vertrag Flugleistungen umfasst, die in den Artikeln R. 211-15 bis R. 211-18 vorgesehenen Informationen für jeden Flugabschnitt.

Artikel R211-5:

Die dem Verbraucher gegebene Vorabinformation ist für den Verkäufer bindend, es sei denn, der Verkäufer hat sich ausdrücklich das Recht vorbehalten, bestimmte Elemente davon zu ändern. In diesem Fall muss der Verkäufer deutlich angeben, inwieweit diese Änderung eintreten kann und auf welche Elemente.

In jedem Fall müssen Änderungen der Vorabinformation dem Verbraucher vor Vertragsabschluss mitgeteilt werden.

Artikel R211-6:

Der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossene Vertrag muss schriftlich in zweifacher Ausfertigung erstellt werden, wovon eine dem Käufer ausgehändigt werden muss, und von beiden Parteien unterzeichnet sein. Wird der Vertrag auf elektronischem Wege geschlossen, gelten die Artikel 1125 bis 1127-6, 1176 und 1177 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Vertrag muss folgende Klauseln enthalten:

1° Name und Anschrift des Verkäufers, seines Garanten und seines Versicherers sowie Name und Anschrift des Veranstalters;

2° Das Reiseziel oder die Reiseziele und bei einem Aufenthalt mit Teilstrecken die verschiedenen Perioden und ihre Daten;

3° Die verwendeten Beförderungsmittel, ihre Merkmale und Kategorien, die Daten und Orte von Abfahrt und Rückkehr;

4° Die Art der Unterkunft, ihre Lage, ihr Komfort und ihre Hauptmerkmale sowie ihre touristische Einstufung gemäß den Vorschriften oder Gepflogenheiten des Gastlandes;

5° Die angebotenen Verpflegungsleistungen;

6° Die Reiseroute bei Rundreisen;

7° Besichtigungen, Ausflüge oder andere im Gesamtpreis der Reise oder des Aufenthalts enthaltene Leistungen;

8° Der Gesamtpreis der in Rechnung gestellten Leistungen sowie der Hinweis auf eine mögliche Änderung dieser Rechnungsstellung gemäß den Bestimmungen von Artikel R. 211-8;

9° Gegebenenfalls die Angabe von Gebühren oder Steuern im Zusammenhang mit bestimmten Leistungen wie Lande-, Aus- oder Einschiffungsgebühren in Häfen und auf Flughäfen, Kurtaxen, wenn diese nicht im Preis der erbrachten Leistung(en) enthalten sind;

10° Zeitplan und Zahlungsmodalitäten des Preises; die letzte vom Käufer geleistete Zahlung darf nicht weniger als 30 % des Reise- oder Aufenthaltspreises betragen und muss bei Aushändigung der Unterlagen, die die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts ermöglichen, erfolgen;

11° Die vom Käufer geforderten und vom Verkäufer akzeptierten besonderen Bedingungen;

12° Die Art und Weise, wie der Käufer beim Verkäufer eine Beschwerde wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages einreichen kann, die so schnell wie möglich mit allen Mitteln, die es ermöglichen, eine Empfangsbestätigung vom Verkäufer zu erhalten, zu erfolgen hat und gegebenenfalls schriftlich dem Reiseveranstalter und dem betreffenden Dienstleister mitzuteilen ist;

13° Die Frist für die Information des Käufers im Falle einer Stornierung der Reise oder des Aufenthalts durch den Verkäufer, wenn die Reise oder der Aufenthalt an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden ist, gemäß den Bestimmungen von Artikel R. 211-4 Absatz 7;

14° Vertragliche Stornierungsbedingungen;

15° Die in den Artikeln R. 211-9, R. 211-10 und R. 211-11 vorgesehenen Stornierungsbedingungen;

16° Einzelheiten zu den gedeckten Risiken und der Höhe der Deckung im Rahmen des Versicherungsvertrags zur Deckung der Folgen der Berufshaftpflicht des Verkäufers;

17° Angaben zum Versicherungsvertrag zur Deckung der Folgen bestimmter vom Käufer abgeschlossener Stornierungsfälle (Policennummer und Name des Versicherers) sowie Angaben zum Beistandsvertrag zur Deckung bestimmter spezifischer Risiken, insbesondere Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit; in diesem Fall muss der Verkäufer dem Käufer ein Dokument zur Verfügung stellen, in dem mindestens die gedeckten und die ausgeschlossenen Risiken aufgeführt sind;

18° Die Frist für die Information des Verkäufers im Falle einer Übertragung des Vertrages durch den Käufer;

19° Die Verpflichtung, dem Käufer spätestens zehn Tage vor dem geplanten Abreisedatum folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

a) Name, Anschrift und Telefonnummer des örtlichen Vertreters des Verkäufers oder, in Ermangelung dessen, Namen, Anschriften und Telefonnummern örtlicher Stellen, die dem Verbraucher bei Schwierigkeiten helfen können, oder, in Ermangelung dessen, eine Telefonnummer, unter der dringend Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen werden kann;

b) Für Reisen und Aufenthalte von Minderjährigen im Ausland eine Telefonnummer und eine Anschrift, um einen direkten Kontakt zum Kind oder zur Person, die für den Aufenthalt des Kindes verantwortlich ist, herzustellen;

20° Die Klausel über die Kündigung und Rückerstattung ohne Vertragsstrafe der vom Käufer gezahlten Beträge im Falle der Nichteinhaltung der in Artikel R. 211-4 Absatz 13 vorgesehenen Informationspflicht;

21° Die Verpflichtung, dem Käufer rechtzeitig vor Beginn der Reise oder des Aufenthalts die Abfahrts- und Ankunftszeiten mitzuteilen.

Artikel R211-7:

Der Käufer kann seinen Vertrag an einen Zessionar abtreten, der die gleichen Bedingungen wie er erfüllt, um die Reise oder den Aufenthalt durchzuführen, solange dieser Vertrag noch keine Wirkung entfaltet hat.

Sofern nichts anderes zugunsten des Zedenten vereinbart wurde, ist der Zedent verpflichtet, den Verkäufer spätestens sieben Tage vor Reisebeginn mit allen Mitteln, die eine Empfangsbestätigung ermöglichen, über seine Entscheidung zu informieren. Bei einer Kreuzfahrt verlängert sich diese Frist auf fünfzehn Tage. Diese Abtretung unterliegt unter keinen Umständen einer vorherigen Genehmigung durch den Verkäufer.

Artikel R211-8:

Wenn der Vertrag ausdrücklich die Möglichkeit einer Preisänderung innerhalb der in Artikel L. 211-12 vorgesehenen Grenzen vorsieht, muss er die genauen Modalitäten für die Berechnung von Preisänderungen, sowohl nach oben als auch nach unten, angeben, insbesondere den Betrag der Beförderungskosten und damit verbundenen Steuern, die Währung oder Währungen, die sich auf den Preis der Reise oder des Aufenthalts auswirken können, den Teil des Preises, auf den sich die Änderung bezieht, den Kurs der Währung oder Währungen, die als Referenz bei der Festlegung des im Vertrag angegebenen Preises verwendet wurden.

Artikel R211-9:

Wenn der Verkäufer vor der Abreise des Käufers gezwungen ist, eine Änderung an einem der wesentlichen Elemente des Vertrages vorzunehmen, wie z.B. eine erhebliche Preiserhöhung, und wenn er die in Artikel R. 211-4 Absatz 13 genannte Informationspflicht nicht erfüllt, kann der Käufer unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche für erlittene Schäden und nachdem er vom Verkäufer mit allen Mitteln, die eine Empfangsbestätigung ermöglichen, informiert wurde:

– entweder seinen Vertrag kündigen und die sofortige Rückerstattung der gezahlten Beträge ohne Vertragsstrafe erhalten;

– oder die vom Verkäufer vorgeschlagene Änderung oder Alternativreise akzeptieren; ein Nachtrag zum Vertrag, der die vorgenommenen Änderungen präzisiert, wird dann von den Parteien unterzeichnet; jede Preisminderung wird von den vom Käufer noch zu zahlenden Beträgen abgezogen und, wenn die bereits vom Käufer geleistete Zahlung den Preis der geänderten Leistung übersteigt, muss die Überzahlung vor dem Abreisedatum an ihn zurückerstattet werden.

Artikel R211-10:

In dem in Artikel L. 211-14 vorgesehenen Fall, wenn der Verkäufer vor der Abreise des Käufers die Reise oder den Aufenthalt storniert, muss er den Käufer

mit allen Mitteln, die eine Empfangsbestätigung ermöglichen, darüber informieren; der Käufer erhält, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche für erlittene Schäden, vom Verkäufer eine sofortige Rückerstattung der gezahlten Beträge ohne Vertragsstrafe; in diesem Fall erhält der Käufer eine Entschädigung, die mindestens der Vertragsstrafe entspricht, die er hätte zahlen müssen, wenn die Stornierung zu diesem Zeitpunkt von ihm ausgegangen wäre.

Die Bestimmungen dieses Artikels stehen in keiner Weise dem Abschluss einer gütlichen Einigung entgegen, die darauf abzielt, dass der Käufer eine vom Verkäufer vorgeschlagene Alternativreise oder einen alternativen Aufenthalt akzeptiert.

Artikel R211-11:

Wenn der Verkäufer nach der Abreise des Käufers nicht in der Lage ist, einen überwiegenden Teil der im Vertrag vorgesehenen Leistungen zu erbringen, die einen erheblichen Prozentsatz des vom Käufer gezahlten Preises ausmachen, muss der Verkäufer unverzüglich die folgenden Maßnahmen ergreifen, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche für erlittene Schäden:

  • entweder Ersatzleistungen für die geplanten Leistungen anbieten, wobei er möglicherweise zusätzliche Kosten trägt, und wenn die vom Käufer akzeptierten Leistungen von geringerer Qualität sind, muss der Verkäufer ihm bei seiner Rückkehr die Preisdifferenz erstatten;
  • oder, wenn er keine Ersatzleistung anbieten kann oder wenn diese aus triftigen Gründen vom Käufer abgelehnt wird, dem Käufer ohne zusätzliche Kosten Beförderungstickets zur Verfügung stellen, um seine Rückreise unter Bedingungen zu gewährleisten, die als gleichwertig zum Abfahrtsort oder zu einem anderen von beiden Parteien akzeptierten Ort angesehen werden können.

Die Bestimmungen dieses Artikels gelten im Falle der Nichteinhaltung der in Artikel R. 211-4 Absatz 13 vorgesehenen Verpflichtung.

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